Hausordnung der Spielorado Kinderwelt
Herzlich willkommen in der Spielorado Kinderwelt!
Wir freuen uns, Sie in unserer Freizeiteinrichtung mit angegliedertem Gastronomiebereich begrüßen zu dürfen. Damit es allen Gästen in der Spielorado Kinderwelt gut gefällt, haben wir einige Verhaltensregeln und Hinweise zusammengestellt, die Sie während Ihres Aufenthaltes bei uns sicherlich gerne befolgen.
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Mit dem Erwerb der Eintritts, aber auch mit Betreten der Spielorado Kinderwelt erkennen Sie die nachfolgend aufgeführten Regeln sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erforderlichen Maßnahmen als bindend an. Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, wenden Sie Sich bitte an unsere Mitarbeiter/innen, die Sie fachkundig beraten werden.
1. Hausrecht
Die Spielorado Kinderwelt GmbH und das von ihr bevollmächtigte Personal ist berechtigt, Personen, die gegen die Grundsätze dieser Hausordnung handeln oder Anweisungen des Personals nicht beachten, entschädigungslos aus der Spielorado Kinderwelt zu verweisen. Darüber hinaus können solche Besucher im Einzelfall auch für die Zukunft zeitlich begrenzt oder dauerhaft von der Benutzung unserer Einrichtung ausgeschlossen werden.
Das Recht der Spielorado Kinderwelt GmbH, darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.
2. Parken
2.1 Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO).
2.2 Achten Sie beim Verlassen Ihres Fahrzeugs bitte darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und ggf. Schiebedach geschlossen haben und keine Gegenstände sichtbar im Auto zurücklassen. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges oder der darin befindlichen Gegenstände durch Dritte können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt auch dann, wenn Schäden auf Sturm, Feuer, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind.
3. Benutzungsberechtigung
3.1 Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen die Spielorado Kinderwelt nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen zur Aufsicht befugten volljährigen Person benutzen.
3.2 Bei Gruppen mit minderjährigen Teilnehmern haben die volljährigen Gruppenleiter dafür einzustehen, dass die Hausordnung von den Gruppenmitgliedern in allen Punkten vollständig erfüllt wird.
3.3 Personen, die an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Aufenthalt in der Spielorado Kinderwelt eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer Personen darstellen könnten, dürfen die Spielorado Kinderwelt nicht betreten. Personen mit ansteckenden Krankheiten gehören ins Bett, nicht aber in die Spielorado Kinderwelt!
4. Öffnungszeiten/ Eintrittskarten
4.1 Die jeweils gültigen Nutzungsentgelte und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Aushängen in der Eingangshalle. Bitte beachten Sie, dass Öffnungszeiten auch ohne Vorankündigung geändert werden können.
4.2 Alle mit dem Eintritt erworbenen Berechtigungen erlöschen mit dem Verlassen der Spielorado Kinderwelt. Ein Wiedereintritt ist nur mit gültigem Handstempel möglich. Ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Eintrittspreises bei vorzeitigem Verlassen der Spielorado Kinderwelt besteht nicht.
5. Allgemeine Bestimmungen
5.1 Den Anordnungen des Personals ist im eigenen als auch im Interesse der Kinder Folge zu leisten.
5.2 Tiere, insbesondere Hunde, dürfen in die Spielorado Kinderwelt nicht mitgebracht werden.
5.3 Das laute Abspielen von Musik und die sonstige akustische Wiedergaben mittels elektrischer oder elektronischer Geräte ist in der Spielorado Kinderwelt nicht gestattet.
5.4 Die feuerpolizeilichen Vorschriften in der Spielorado Kinderwelt sind unbedingt zu beachten. Offenes Feuer, Tischfeuerwerk und das Anzünden von Kerzen ist in der gesamten Spielorado Kinderwelt verboten. Sollten diese nicht beachtet werden und die Feuerwehr kommen, so sind diese Kosten vom Verursacher zu übernehmen.
Gerade zum Wohle Ihrer Kinder ist auch das Rauchen nicht gestattet.
5.5 Der Verzehr von eigenen mitgebrachten Speisen und Getränken ist in der gesamten Spielorado Kinderwelt untersagt.
5.6 Benutzen Sie nur die für Besucher freigegebenen Flächen. Für Unfälle in den als gesperrt gekennzeichneten Bereichen haftet die Spielorado Kinderwelt GmbH wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht.
5.7 Helfen Sie, die Spielorado Kinderwelt sauber zu halten und verwenden Sie den Abfallbehälter.
5.8 Notausgänge sind freizuhalten und dürfen insbesondere nicht mit Gegenständen verstellt werden.
6. Kindergeburtstagspakete
6.1 Bei Buchung eines Kindergeburtstages dürfen der Geburtstagskuchen und oder Muffins mitgebracht werden. Weitere Speisen, Getränke und Süßigkeiten dürfen nicht mitgebracht werden.
6.2 Kindergeburtstage müssen über unser Reservierungsportal unserer Homepage gebucht werden.
6.3 Die Geburtstagspakete sind ab 5 Kindern buchbar. Sollten es weniger als 5 Kinder sein, so müssen die 5 Kinder bezahlt werden.
6.4 Die Buchung einer Geburtstagsfeier ist verbindlich. Der Termin kann wegen Krankheit verschoben werden.
Bei Absagen oder Nichterscheinen wird die Buchungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro einbehalten.
7. Benutzung der Spielgeräte, Betreten des Spielbereichs
7.1 Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten! Die Benutzung erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher. Die Begleitpersonen sind angehalten dem Kind/den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten.
7.2 Bei den Inflatables (z.b Hüpfburg Planet, Rakete) darf nur der Innenraum bespielt werden. Es ist nicht erlaubt, sich an den Umrandungen hochzuziehen, hochzuspringen oder auf die Umrandung zu setzen! Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten! Erwachsenen dürfen auf den Inflatables aufgrund hoher Verletzungsgefahr nicht zusammen mit Kindern spielen!
7.3 Der Spielbereich der Spielorado Kinderwelt ist ein Spielplatz für Kinder und Jugendliche. Der Kleinkinderbereich ist für Kinder bis zu vier Jahren gedacht. Erst nach Rücksprache mit dem Personal können Ausnahmen geduldet werden.
7.4 Aus Sicherheitsgründen können die Mitarbeiter der Spielorado Kinderwelt GmbH die Anzahl der spielenden Kinder im Spielbereich beschränken.
7.5 Das Betreten des Spielbereiches in der Halle der Spielorado Kinderwelt ist nur mit rutschfesten Socken, nicht aber barfuß gestattet. ABS-Socken werden empfohlen. Straßenschuhe sind nicht zulässig.
7.6 Um Verletzungen bzw. Verlust/Beschädigungen zu vermeiden, dürfen keine Fremdspielzeuge bzw. zweckfremde Gegenstände in den Spielbereich gebracht werden. Ausnahmen sind vom Personal zu genehmigen.
7.7 Glas und andere zerbrechliche oder scharfkantige Gegenstände sowie sonstige Gegenstände, von denen eine Verletzungsgefahr ausgehen könnte, sind im Spielbereich untersagt. Bitte beachten Sie, dass aus diesem Grunde Getränke nicht aus dem gastronomischen Bereich in den Spielbereich mitgenommen werden dürfen.
7.8 An Netzen (z.B. Trampolin oder Funpark) darf nicht hochgeklettert werden.
7.9 Die Trampoline dürfen wegen Verletzungsgefahr nur mit einer Person pro Sprungtuch benutzt werden. Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten!
Es ist verboten höher als die Netzumrandung der Trampoline zu springen.
Das Laufen auf der Fahrbahn, die Nutzung der Karts als „Boxautos“ und das Anschieben der Karts ist strengstens untersagt. Die Elektro-Karts dürfen von maximal zwei Kindern oder einem Erwachsenen und einem Kleinkind besetzt werden.
7.10 Sie sind verpflichtet, mit den Spielgeräten pfleglich umzugehen. Sie haften für alle Schäden und Verunreinigungen, die
Sie fahrlässig oder vorsätzlich verursachen, insbesondere infolge Missachtung der Benutzungsanleitungen und Weisungen unseres Personals.
7.11 Technische Einrichtungen dürfen nur vom Personal bedient werden.
7.12 Beschädigte Spielgeräte sind umgehend dem Personal im Kassenbereich zu melden.
7.13 Der Verzehr von Speisen und Getränken im Spielbereich ist untersagt.
8. Aufsichtspflicht
Erziehungsberechtigte oder begleitende aufsichtspflichtige Erwachsende haben ihre bzw. die ihnen anvertrauten Kinder auf mögliche Gefahren hinzuweisen und dafür zu sorgen, dass die Kinder sich anderen Kindern gegenüber sozial verhalten. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Spielorado Kinderwelt zu beaufsichtigen. Dies erfordert die Anwesenheit des Erziehungsberechtigten/Aufsichtspflichtigen. Es ist den Erziehungs-berechtigten/Aufsichtspflichtigen nicht gestattet, die Spielorado Kinderwelt ohne das Kind zu verlassen. Wir weisen alle Erziehungsberechtigten und begleitenden aufsichtspflichtigen Erwachsenden deshalb darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da die Spielorado Kinderwelt GmbH Sie davon nicht entbinden kann. Eine Haftung der Spielorado Kinderwelt GmbH für die Aufsicht oder Fürsorge des Kindes besteht nicht. Das Spielen und der Aufenthalt des Kindes in der Spielorado Kinderwelt erfolgt auf eigene Gefahr des Erziehungsberechtigten bzw. des Aufsichtspflichtigen. In diesem Rahmen haften Erziehungsberechtigte bzw. Aufsichtspflichtige auch für alle Schäden und Verunreinigungen, die durch die zu beaufsichtigenden Kinder entstehen.
9. Haftung
9.1 Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen der Spielorado Kinderwelt erfolgt auf eigene Gefahr unbeschadet der Verpflichtung der Spielorado Kinderwelt GmbH, die unternehmenseigenen Spielgeräte und die weiteren Einrichtungen der Spielorado Kinderwelt in einem gebrauchs- und verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
9.2 Die Spielorado Kinderwelt GmbH haftet nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die sie, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen zumindest fahrlässig verursacht haben.
Die Spielorado Kinderwelt GmbH haftet ebenfalls für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, d.h. einer Pflicht, welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglicht und auf die der Besucher vertraut hat und auch vertrauen durfte und deren schuldhafte Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, verursacht wurden. Bei leicht fahrlässigen Verletzungen von vertragswesentlichen Pflichten beschränkt sich die Haftung der Spielorado Kinderwelt GmbH für Vermögens- und Sachschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Dies gilt auch bei durch leicht fahrlässige Verletzungen von vertragswesentlichen Pflichten durch gesetzliche Vertreter oder Angestellte der Spielorado Kinderwelt GmbH verursachten Sach- und Vermögensschäden.
9.3 Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Spielorado Kinderwelt GmbH im Übrigen, d.h. bei Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten, nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bzw. für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
9.4 Für vom Besucher selbstverschuldete Schäden haftet die Spielorado Kinderwelt GmbH nicht.
9.5 Die Spielorado Kinderwelt GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, z. B. Smartphones, Kameras, Schmuck etc., die während der Benutzung eines Spielgerätes beschädigt bzw. zerstört werden oder verloren gehen. Für Wertgegenstände stehen gegen Gebühr Schließfächer zur Verfügung.
9.6 Bitte Anhänger, Ketten, sowei hängende Ohrringe ablegen und bitte kine Kleidung mit Kordeln oder Böndern tragen. !Achtung sehr gefährlich!
9.7 Für abhanden gekommene Wertgegenstände, Kleidung sowie Geld haftet die Spielorado Kinderwelt GmbH nicht.
9.8 Fundsachen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
10. Ausfall von Anlagen
Beim Nichtbetrieb einzelner Anlagen, insbesondere aufgrund von Reparaturen, TÜV-Prüfungen oder höherer Gewalt, kann grundsätzlich keine Eintrittsgelderstattung erfolgen.
11. Schadensmeldung
Alle Einrichtungen in der Spielorado Kinderwelt werden sorgfältig und regelmäßig gepflegt und überwacht. Sollten Sie oder die Ihrer Aufsichtspflicht unterliegenden Personen dennoch ohne eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden unverzüglich und vor Verlassen der Spielorado Kinderwelt an der Kasse. Melden Sie sich bitte auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Ein Schadenersatz ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung erst später und nach dem Verlassen der Spielorado Kinderwelt erfolgt und wenn Sie diese Verspätung zu vertreten haben.
12. Kontrollen
Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Mitarbeiter der Erlebniswelt im Interesse der Sicherheit aller Besucher und Mitarbeiter der Erlebniswelt Kontrollen durchführen. Die Mitarbeiter der Erlebniswelt sind befugt, Kleidungsstücke, Taschen und andere Behältnisse jedes Besuchers zu untersuchen, um festzustellen, ob eine Gefährdung der Besucher und Mitarbeiter durch das Mitbringen von Drogen, Alkohol sowie auch Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen zu befürchten ist. Sie willigen in diese Maßnahmen ein.
Wenn Sie oder die Personen, die Ihrer Aufsichtspflicht unterliegen, sich derartigen Kontrollen verweigern, sind die Mitarbeiter der Erlebniswelt berechtigt, Sie und die betreffenden Personen vom Gelände der Erlebniswelt zu verweisen. Gleiches gilt, wenn bei den Kontrollen festgestellt wird, dass eine Gefährdung für die Besucher und/oder die Mitarbeiter besteht.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Ausschließlicher Gerichtstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Nürnberg.
Lauf, den 23.07.2021
Spielorado Kinderwelt GmbH
Geschäftsleitung